- hat eine Ausbildungszeit von 3 Tagen bis 6 Monaten (in Teilzeit)
- darf pflegerische und kosmetische Maßnahmen am gesunden Fuß ausüben, d.h. dem Nagel ein dem jeweiligen Zweck- und Modeverständnis entsprechendes Aussehen geben und die Haut am Fuß durch geeignete Fußbäder und Crèmes gesund erhalten
Der Podologe
- hat eine Ausbildungszeit von mindestens 2 Jahren in Vollzeit bis zu 4 Jahre in einer Teilzeitausbildung an einer staatlich anerkannten Schule mit abschließender staatlicher Prüfung und Anerkennung
- arbeitet präventiv, rehabilitativ und therapeutisch am gesunden, von Schädigung bedrohtem und am bereits geschädigten Fuß
- arbeitet in ergänzender und/oder unterstützender Tätigkeit mit einem Arzt zusammen; hier sind insbesondere Diabetologen, Dermatologen, Rheumatologen und Orthopäden zu nennen
- ist berechtigt, Leistungserbringer der Krankenkassen auf ärztliche Verordnung zu sein
- unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht
- ist verpflichtet, sich kontinuierlich weiterzubilden und auf dem aktuellen Stand des medizinischen und fachlichen Wissens in seinem Fach zu sein