Der Fußpfleger
  • hat eine Ausbildungszeit von 3 Tagen bis 6 Monaten (in Teilzeit)
  • darf pflegerische und kosmetische Maßnahmen am gesunden Fuß ausüben, d.h. dem Nagel ein dem jeweiligen Zweck- und Modeverständnis entsprechendes Aussehen geben und die Haut am Fuß durch geeignete Fußbäder und Crèmes gesund erhalten


Der Podologe
  • hat eine Ausbildungszeit von mindestens 2 Jahren in Vollzeit bis zu 4 Jahre in einer Teilzeitausbildung an einer staatlich anerkannten Schule mit abschließender staatlicher Prüfung und Anerkennung
  • arbeitet präventiv, rehabilitativ und therapeutisch am gesunden, von Schädigung bedrohtem und am bereits geschädigten Fuß
  • arbeitet in ergänzender und/oder unterstützender Tätigkeit mit einem Arzt zusammen; hier sind insbesondere Diabetologen, Dermatologen, Rheumatologen und Orthopäden zu nennen
  • ist berechtigt, Leistungserbringer der Krankenkassen auf ärztliche Verordnung zu sein
  • unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht
  • ist verpflichtet, sich kontinuierlich weiterzubilden und auf dem aktuellen Stand des medizinischen und fachlichen Wissens in seinem Fach zu sein